| 1998 bis 2013 |
Kassenwartin und zweite Vorsitzende im LemwerDer Turnverein
www.lemwerdertv.de
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| 2013 bis 2021 |
Vorsitzende des LemwerDer Turnvereins von 1904 e. V. |
| 2018 bis 2021 |
Gründungsmitglied und Vorsitzende des Fördervereins Deichkinners Lemwerder e. V. www.deichkinners.de
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Elternarbeit in verschiedenen schulischen Gremien:
- Mitglied im Schulvorstand der Grundschule Lemwerder - Vorsitzende des Schulelternrates der Grundschule Lemwerder - Mitglied im Schulvorstand des Gymnasiums Lemwerder - Mitglied im Schulelternrat des Gymnasiums Lemwerder - Vorsitzende des Elternrates und Kitabeirates der KiTa Lemwerder (Krippe/Kindergarten/Hort)
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| 2018 bis 2019 |
Mitglied des Arbeitskreises Bildung und Betreuung im Grundschulalter
www.lemwerder.de
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| 2021 bis heute |
Übertragung
der Vertretung der Gemeinde Lemwerder per Ratsbeschluss im Rahmen meiner
bisherigen Bürgermeistertätigkeit in folgenden Gremien: |
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- Vorstandsvorsitzende der Stiftung
der Gemeinde Lemwerder - Vorsitzende der
Gesellschafterversammlung der Eschhof GmbH - Vorstandsmitglied des
Kommunalverbundes Niedersachsen/Bremen e. V. - Vorstandsmitglied
Schifffahrtsmuseum, Elsfleth - Stellvertretende Vertreterin in der
Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH - Vertreterin in der
Verbandsversammlung des OOWV - Vertreterin in der
Mitgliederversammlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes - Vertreterin der
Landschaftsversammlung der Oldenburgischen Landschaft - Vertreterin in der
Mitgliederversammlung der Kommunalen Netzbeteiligung Nordwest, KNN - Vertreterin in der
Verbandsversammlung der Kommunalen Datenverarbeitung Oldenburg, KDO - Vertreterin in der
Mitgliederversammlung der Versorgungskasse Oldenburg - Vertreterin in der
Mitgliederversammlung des Kommunalen Arbeitgeberverbands - Vertreterin in der
Mitgliederversammlung des KSA, Kommunaler Schadensausgleich Hannover
Diese Aufgaben gehören regulär zu
den Aufgaben der Bürgermeisterin, um die Gemeinde u. a. nach außen zu
vertreten. Sie müssten im Falle einer neuen Amtszeit neu vom Rat in seiner
konstituierenden Sitzung beschlossen werden.
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